Milch auf der Fensterbank oder Kaffee in der offenen Dose? Das hält die beste Qualität nicht aus. Jeder weiß: Nur wenn Lebensmittel sorgfältig behandelt und richtig gelagert werden, bleiben sie lange frisch und bieten Genuss bis zum Schluss. Was bei Nahrungsmitteln allgemein bekannt ist, trifft auch für Kosmetika zu. Die meisten kosmetischen Reinigungs- und Pflegeprodukte bestehen aus einer Vielzahl einzelner Zutaten, die bei falscher Behandlung oder ungünstigen Lagerbedingungen verderben können. Das gilt vor allem für angebrochene Packungen. Wie lange aber können Kosmetika tatsächlich verwendet und was muss bei der Aufbewahrung beachtet werden?
Grundsätzlich sind die meisten Kosmetikprodukte ab dem Tag ihrer Herstellung mindestens 30 Monate lang haltbar. Wird dieser Zeitraum unterschritten – beispielsweise bei Artikeln zur Säuglingspflege oder unkonservierten Rezepturen – muss auf der Verpackung ein Mindesthaltbarkeitsdatum genannt werden. Auf allen Kosmetikprodukten, die länger als 30 Monate haltbar sind, ist eine Frist angegeben, wie lange das Produkt nach dem Öffnen bei sachgemäßem Gebrauch haltbar ist. Der Zeitraum wird mit einem Symbol – einem offenen Cremetiegel – gekennzeichnet, das in Kombination mit der Zeitangabe in Monaten („M“), z. B. „6 M“, im oder neben dem Symbol auf den Packungen angegeben ist. Zeigen Kosmetika, die länger als angegeben verwendet wurden, wahrnehmbare Veränderungen in Aussehen und Geruch, deutet das auf alterungsbedingte Qualitätsmängel hin. In diesem Fall sollte das Produkt nicht mehr verwendet werden. Die meisten Produkte sind aber länger als der angegebene Zeitraum haltbar. Einige Produkte tragen dieses Symbol nicht, z. B. solche, die zur Einmalanwendung vorgesehen sind, wie z. B. Produktmuster, oder auch einige weitere Produkte, wie z. B. Aerosole.