Am 27. Juli 1976 wurde die EG-Kosmetik-Richtlinie veröffentlicht – weltweit die erste Gesetzgebung dieser Art im Bereich Kosmetik und wegweisend im Hinblick auf Sicherheit und Verbraucherschutz.
Ziel dieser umfassenden Regulation war es, kosmetische Produkte, die tagtäglich von Millionen Verbrauchern verwendet werden, hinsichtlich Zusammensetzung, Kennzeichnung und Sicherheit auf eine gemeinsame gesetzliche Basis gestellt werden. Inzwischen können Verbraucher in jedem Land der EU darauf vertrauen, dass Lippenstift, Körperlotion oder Zahncreme dem gleichen hohen Sicherheits- und Qualitätsstandard unterliegen und somit gesundheitlich unbedenklich und wirksam sind.
In den vergangenen 40 Jahren wurde diese Richtlinie kontinuierlich erweitert und der erforderliche Sicherheitsstandard regelmäßig erhöht. Aus der Richtlinie ist mittlerweile eine Verordnung geworden – ein weiterer Schritt zur Harmonisierung, da die Verordnung unmittelbar EU-weit gilt und nicht erst in nationales Recht umgesetzt werden muss. Viele Länder außerhalb der EU schauen inzwischen auf den hohen europäischen Standard und übernehmen die hier geltende Gesetzgebung. Hierzu gehören neben einigen an die EU angrenzenden Staaten z. B. auch die Länder des Verbandes der Südostasiatischen Nationen (ASEAN), und nicht umsonst haben die deutschen Produkte wegen ihres hohen Qualitätsstandards ein hohes Ansehen bei den Verbrauchern im In- und Ausland.
Die europäische Verordnung regelt durch genaue Vorgaben, welche Inhaltsstoffe in den Produkten enthalten sein dürfen und welche ausgeschlossen sind. Bei einigen Inhaltsstoffen werden darüber hinaus genaue Höchstmengen oder Beschränkungen des Einsatzbereichs vorgeschrieben. Die Hersteller sind dazu verpflichtet, die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben für jedes einzelne Produkt umfassend zu dokumentieren.
Gesetzliche Regelungen zu Inhaltsstoffen in der europäischen Kosmetik-Verordnung beruhen auf Bewertungen des Wissenschaftlichen Ausschusses „Verbrauchersicherheit“ (Scientific Committee on Consumer Safety, SCCS) der EU. Die unabhängigen Mitglieder dieses Ausschusses erstellen auf Basis ihrer wissenschaftlichen Expertise Stellungnahmen zu einzelnen Inhaltsstoffen. Diese dienen dem Gesetzgeber als Grundlage für die entsprechenden Zulassungen bzw. Beschränkungen.
Für jedes kosmetische Mittel ist die Erstellung einer Sicherheitsbewertung vorgeschrieben. Dabei beurteilen und dokumentieren entsprechend ausgebildete Experten die Unbedenklichkeit der Inhaltsstoffe und des Produkts, bevor es in den Markt eingeführt wird. Hierzu wird insbesondere berücksichtigt, unter welchen Bedingungen ein Produkt angewendet werden soll. Dazu zählen beispielsweise die Einsatzkonzentrationen der einzelnen Inhaltsstoffe sowie die Anwendungsdauer, die Anwendungshäufigkeit sowie der Anwendungsort des Produktes.