Wissenswertes zu Körperpflege und Kosmetik

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Archiv | Abwehrkräfte einsetzen – Verkeimung von kosmetischen Produkten verhindern

Abwehrkräfte einsetzen – Verkeimung von kosmetischen Produkten verhindern

15. November 2018 | Allgemein

Welche Maßnahmen sorgen dafür, dass kosmetische Produkte nach dem Öffnen möglichst lange haltbar bleiben und nicht von Keimen besiedelt werden?

Zunächst ist ein sorgsamer Umgang erforderlich: Cremes nie mit ungewaschenen Händen entnehmen. Am besten einen sauberen Spatel benutzen. Alle Gegenstände, die mit kosmetischen Produkten direkt in Berührung kommen, peinlich sauber halten. Make-up-Schwämmchen, Spatel und Pinsel regelmäßig mit Seife, Spülmittel oder einem milden Shampoo gründlich auswaschen. Vor dem Gebrauch vollständig trocknen lassen. Kosmetika, insbesondere solche mit niedriger Mindesthaltbarkeit, kühl, trocken und nicht im direkten Sonnenlicht aufbewahren.

Auch durch den Einsatz von Konservierungsstoffen in kosmetischen Produkten wird das Verkeimungsrisiko vermindert. In Europa gelten wissenschaftlich fundierte Zulassungsverfahren für Konservierungsstoffe. Die Risikobewertung eines Stoffs erfolgt zuvor durch das Scientific Committee on Consumer Safety (SCCS), die Zulassung wird von der Europäischen Kommission und den EU-Mitgliedstaaten erteilt. Häufig werden Kombinationen von Konservierungsstoffen benutzt, da ein Stoff allein oft nicht in der Lage ist, das Wachstum aller relevanten Keime zu unterbinden.

Es muss nicht immer nur das zugesetzte Konservierungsmittel sein, das Bakterien, Hefen und Pilzen wirkungsvoll verhindert. Auch manche Kosmetikrezeptur an sich bietet keinen guten Nährboden für Bakterien und Keime. Sie enthält dann z. B. viel Alkohol (Parfums), wenig Wasser (Lippenstifte, Puder) oder ist stark sauer oder basisch (Enthaarungscremes) eingestellt. Oder aber die Verpackung des Pflegemittels ist so gewählt, dass sich Mikroorganismen erst gar nicht ansiedeln können, wie das bei Aerosolsprays, Vakuumspendern und Einmalverpackungen der Fall ist.

„Konservierungsmittelfrei“ – Dieser Hinweis auf Kosmetikprodukten kann auch bedeuten, dass einer oder mehrere der so genannten »multifunktionellen Inhaltsstoffe« Teil der Rezeptur sind. Derzeit sind 150 bis 200 Rohstoffe mit keimhemmenden Eigenschaften in kosmetischen Mitteln bekannt. Dazu zählen bestimmte Alkoholverbindungen (Polyalkohole), spezielle organische Säuren, aber auch komplex zusammengesetzte Extrakte oder ätherische Öle aus Pflanzen. Antimikrobiell wirken unter anderem Senfsamen, Hopfen, Teebaumöl sowie Blätter von Eukalyptus, Efeu, Rosmarin und Salbei. Damit diese Zusätze nicht unter die Rubrik »Konservierungsstoff« im Sinne des Kosmetikrechts fallen, müssen sie eine andere Hauptfunktion in der Rezeptur erfüllen. Stoffe, die Cremes und Lotionen – quasi nebenbei – vor Keimen schützen, tragen beispielsweise dafür Sorge, dass unangenehme Eigengerüche der Zutaten überdeckt werden, eine Lotion gut riecht, desodoriert, Feuchtigkeit spendet oder antistatisch wirkt.

Haltbar machen auch manche Lösungsmittel oder Emulgatoren. Konditionierend wirkende Substanzen verleihen dem Haar Geschmeidigkeit, Stand oder Glanz und verstärken gleichzeitig die Stabilität des Produktes gegen Keime. Doch nicht jeder Pilzhemmer killt automatisch auch Bakterien. Darüber hinaus müssen die Konzentration im Produkt und der pH-Wert stimmen, damit so ein Inhaltsstoff mit Doppelfunktion seine gewünschte Nebenwirkung überhaupt entfalten kann.

Kein Pflegeprodukt darf heute in den Verkauf, ohne dass Stabilität und Sicherheit der Rezeptur gewährleistet sind. In jedem Fall muss jedes Produkt muss von einem Sachverständigen hinsichtlich Sicherheit und Verträglichkeit abgeklärt werden.

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