Sonnenschutzmittel sind kosmetische Mittel, für die der Gesetzgeber umfangreiche Regelungen getroffen hat. Sie betreffen sowohl die verwendeten UV-Filter als auch die Fertigprodukte. Aus diesem Grund sind Sonnenschutzmittel und die darin enthaltenen UV-Filter sicher und wirksam. Eine optimale Wirksamkeit wird jedoch nur erzielt, wenn das richtige – vor allem dem Hauttyp sowie der Dauer und der Intensität der zu erwartenden Sonnenbestrahlung angepasste – Produkt ausgewählt und dieses auch richtig angewendet wird.
Wer in diesen Tagen vor die Tür geht, hat meist ein „Getränk-to-go“ dabei, um für ausreichend Flüssigkeitsnachschub versorgt zu sein. Wer einen Ausflug plant, steckt zudem noch einen Sonnenschutz ein – neben Mütze und Sonnenbrille gehört auch ein Sonnenschutzmittel mit hohem LSF dazu. Sowohl für den Sommerurlaub als auch für die Freiluftvergnügungen in heimischen Gefilden, ob Radausflüge, Jogging oder Schwimmbadspaß, ist das mittlerweile die selbstverständliche Ausstattung gegen Sonnenbrand, frühzeitige Hautalterung und Hautkrebsrisiken.
Sonnenschutzmittel sind in der Regel mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum (Sanduhr-Symbol) oder aber mit einer Aufbrauchfrist nach dem Öffnen gekennzeichnet (Symbol eines offenen Cremetiegels mit Angabe der Haltbarkeit nach dem Öffnen in Monaten, z. B. „24 M“). Bis zum angegebenen Datum bzw. innerhalb des angegebenen Zeitraums nach dem Öffnen (meist aber auch wesentlich länger) kann das Produkt bedenkenlos verwendet werden. Die angegebene Schutzleistung bleibt in jedem Fall erhalten.
Zuhause, aber auch im Auto, in der Badetasche oder im Reisegepäck, sollten Sonnenschutzmittel möglichst kühl, trocken und an einem schattigen Plätzchen aufbewahrt werden – dadurch wird die Haltbarkeit länger aufrechterhalten. Ein Mittel, das am Strand ständig der prallen Sonne und Verschmutzung – etwa durch Sand – ausgesetzt ist, verfällt schneller als eines, das im Schatten und gut verschlossen gelagert wird.
Nur bei Produkten, die ihre Konsistenz verändert haben, bei denen sich Öl oder Wasser abgesetzt haben oder die womöglich auffällig riechen, ist ein Verzicht, also das Wegwerfen ratsam.