Bunte Tattoos haben viele begeisterte Anhänger und deshalb lassen sie aus ihrem Körper auch gerne ein Kunstwerk mit schillernden Farben und Motiven machen.
Beim Tätowieren, und auch beim Erstellen von Permanent-Make-up, wird die Farbe mit einer Nadel durch die oberste Hautschicht in die darunter liegende Lederhaut, die sogenannte Dermis, gestochen, um ein dauerhaft bleibendes Motiv zu schaffen. Diese Farben sind Mischungen, sie enthalten also mehrere Chemikalien. Tattoo-Farben bestehen aus Farbpigmenten und einer Trägerflüssigkeit mit Hilfsstoffen. Die Trägerflüssigkeit enthält üblicherweise Löse- und Verdickungsmittel, Konservierungsstoffe und in einigen Fällen weitere Bestandteile. Es gibt keine Standard-Liste der Substanzen, die in Tattoo-Farben verwendet werden. Ein Teil der größtenteils unlöslichen Farbpigmente aus den Tattoo-Farben wird in die Haut eingelagert. Bei den in Tattoo-Farben enthaltenen löslichen Hilfs- und Konservierungsstoffen ist eine weitergehende Verteilung im Körper möglich. Unmittelbar nach der Tätowierung und während der Heilung wird überschüssige Tattoo-Farbe zum Teil in den Körper abtransportiert.
Unterschätzt werden gemeinhin die Gefahren, die von der Körperkunst ausgehen: Unverträglichkeiten, Allergien, Entzündungen und Infektionen. Laut Europäischer Chemikalienagentur (ECHA, https://echa.europa.eu/) würden Tattoo-Farben „gefährliche Stoffe enthalten, die Hautallergien und andere schwerwiegendere Auswirkungen auf die Gesundheit wie genetische Mutationen und Krebs verursachen.“ Farbpigmente könnten über die Haut zudem in verschiedene Organe wie Lymphknoten und Leber gelangen.
Mit Beginn des Jahres 2022 unterliegen über 4000 der Chemikalien in Tattoo-Farben in der gesamten Europäischen Union den Beschränkungen der sogenannten REACH-Verordnung.* Die entsprechenden Regelungen sind sehr streng und mit dem Inkrafttreten dürfen Tätowierer die bisher gängigen Farben kaum noch verwenden. Grundsätzlich gilt REACH für alle chemischen Stoffe, d. h. nicht nur für die in industriellen Prozessen verwendeten, sondern auch für die im täglichen Leben vorkommenden, zum Beispiel in Reinigungsmitteln, Farben/Lacken sowie in Produkten wie Kleidung, Möbel und Elektrogeräten.
* REACH steht für „Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals“ (Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe). Die REACH-Verordnung trat am 1. Juni 2007 in Kraft.