So herrlich Düfte und Parfüms riechen und wirken können, auch Riechstoffe besitzen wie alle chemischen Substanzen in Abhängigkeit von Konzentration, Anwendungsdauer und individueller Disposition des Menschen für die Gesundheit relevante, toxikologische Eigenschaften. Sie können die Haut reizen, sensibilisieren oder allergische Reaktionen auslösen. Manche Duftstoffe können, ähnlich wie Nickel im Schmuck, Kontaktallergien oder andere Unverträglichkeiten zur Folge haben. Bestimmte Duftstoffe (wie zum Beispiel Isoeugenol) lösen wesentlich häufiger Allergien aus als andere. Bei Kontakt mit der Haut führen sie bei sensibilisierten Personen zu einer Entzündungsreaktion (Ekzem).
Seit dem 16. August 2023 gilt eine neue Verordnung der Europäischen Kommission zur Kenn-zeichnung von Duftstoffen in kosmetischen Produkten (Verordnung (EU) 2023/1545). Die Kennzeichnung bestimmter Parfüminhaltsstoffe in Kosmetika ist für die Hersteller verpflichtend, wenn ihre Konzentration in einem Produkt über festgelegten Schwellenwerten liegt. Diese Schwellenwerte können hierbei für Kosmetikprodukte unterschiedlich sein und hängen davon ab, ob es sich um ein Produkt handelt, das wie eine Körpercreme auf der Haut verbleibt oder abgewaschen wird, wie ein Shampoo. Die Kennzeichnungspflicht gilt auch, wenn die Substanzen Bestandteile eines Parfüms, eines Aromas oder eines komplexen Inhaltsstoffs – beispielsweise eines Naturstoffgemischs – sind. Bisher mussten 24 Parfüminhaltsstoffe in der Liste der Bestandteile aufgeführt werden. Mit der neuen Verordnung wird die Liste der kennzeichnungspflichtigen Duftstoffe auf über 80 Stoffe erweitert.