Jedes Kosmetikprodukt muss zahlreiche Sicherheitsbewertungen durchlaufen, bevor es auf den Markt kommen kann. Fertige Produkte dürfen seit dem 11. September 2004 EU-weit nicht mehr im Tierversuch getestet werden. Die deutsche Kosmetikindustrie verzichtet auf solche Versuche bereits seit 1989 freiwillig. Seit dem 11. März 2013 dürfen in der EU Kosmetikprodukte, die zuvor an Tieren getestet wurden, auch nicht mehr verkauft werden. Dieses Verbot schließt Produkte ein, bei denen die Testung für die EU-Sicherheitsbewertung außerhalb der EU vorgenommen wurden.
Auf der Grundlage der aktuellen gesetzlichen Vorschriften sind derzeit alle in der EU angebotenen kosmetischen Mittel „tierversuchsfrei“, d.h. zur Sicherheitsbewertung werden keine „neuen“ Versuche an Tieren unternommen.
Alternativen zu Tierversuchen: So genannte In-vitro-Methoden (in vitro = [lat.] im Glas), also Methoden, die außerhalb lebender Organismen im Reagenzglas durchgeführt werden, werden immer weiterentwickelt. Ein Beispiel sind Zellkulturen. Auf der Basis dieser Laboruntersuchungen konnten einige Sicherheitsüberprüfungen etabliert werden. So zum Beispiel die Methoden zur Hautpenetration und Phototoxizität, die bereits in den Jahren 2004 bis 2006 durch die EU anerkannt wurden. Darüber hinaus gibt es eine Reihe erfolgversprechender alternativer Methoden zur Prüfung auf allergisierende Wirkungen. In anderen Bereichen, z. B. bei der so genannten Karzinogenität, sind noch keine ausreichend aussagekräftigen Alternativmethoden vorhanden.
Die Entwicklung zuverlässiger Ersatzmethoden für Tierversuche ist eine wissenschaftliche Herausforderung, die Zeit, Finanzmittel und Engagement erfordert. Gilt es doch, sicherzustellen, dass sich durch die alternativen Testsysteme die komplexe Reaktionsweise eines gesamten Organismus auf eine mögliche Schadwirkung durch Fremdstoffe zuverlässig vorhersagen lässt. Der Ersatz einer einzigen tierexperimentellen Methode erfordert in der Regel eine Kombination von mehreren alternativen Verfahren. Neben den „in-vitro“-Methoden kommen dabei zunehmend auch computergestützte Testanalysen und Bewertungsstrategien zum Einsatz, mit denen unterschiedliche Verfahren miteinander kombiniert werden. Die entwickelten Testmethoden müssen zwecks Absicherung von den zuständigen Behörden anerkannt werden. Unverzichtbare Voraussetzung für die offizielle behördliche Anerkennung ist eine umfassende Validierung, zum Beispiel im Rahmen des Prüfrichtlinienprogramms der OECD. Im Anschluss müssen diese Daten den Behörden vorgelegt werden, die die Alternativmethode anerkennen müssen. Erst dann darf eine Alternativmethode routinemäßig angewandt werden.
Um die Sicherheit kosmetischer Inhaltsstoffe vollständig – ohne Tierversuche – belegen zu können, investieren die Kosmetikhersteller in zahlreiche Forschungsprojekte. So hat der europäische Dachverband der Kosmetikindustrie, Cosmetics Europe, im Zeitraum von 2007 bis 2013 insgesamt 238 Millionen Euro für Forschungsprogramme zur Ermittlung von alternativen Verfahren zu Tierversuchen investiert. Neben den ethischen Gründen für Alternativen zu Tierversuchen ist die Kosmetikindustrie an den Forschungsaktivitäten interessiert, weil die Alternativmethoden in aller Regel schneller und kostengünstiger zu realisieren sind.
Phototoxizität – dabei geht es um die Frage, in welchem Ausmaß chemische Stoffe unter Einwirkung von Sonnenlicht auf der Hautoberfläche zu schädlichen Auswirkungen führen können.
Hautpenetration – prüft, inwieweit Fremdstoffe von außen über die Haut in den Organismus gelangen können
Karzinogenität – prüft, inwieweit Stoffe eine krebsverursachende Wirkung haben können.