Wissenswertes zu Körperpflege und Kosmetik

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Archiv | „EU – sicherster Markt der Welt für Haarfärbemittel“

„EU – sicherster Markt der Welt für Haarfärbemittel“

17. März 2016 | Haarfärbung, Kosmetik-Sicherheit

Nach Mitteilung der Europäischen Kommission ist die Europäische Union aufgrund der strengen Bestimmungen der sicherste Markt für Haarfärbemittel in der Welt. In der EU gelten für Haarfärbemittel hohe Sicherheitsanforderungen, die von den Produkten, die innerhalb der EU im Handel erhältlich sind, erfüllt werden müssen, um den Verbraucher vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen und Schädigungen zu schützen.

Dieses hohe Maß an Produktsicherheit ist gewährleistet, weil der unabhängige Wissenschaftsausschuss für Verbrauchersicherheit (SCCS) kontinuierlich Überprüfungen auf der Grundlage wissenschaftlicher Studien vornimmt. Seit 2003 hat die EU-Kommission eine globale Umsetzungsstrategie für die Sicherheitsbewertung von Haarfärbemitteln in Europa realisiert. Anlass waren immer wieder geäußerte Zweifel an der Sicherheit, z.B. in den Medien. Dabei wurden Haarfärbemittel geprüft und mehr als 100 Produkte wurden als sicher bewertet. 180 Haarfarbstoffe wurden vorsorglich verboten, da keine Daten eingereicht wurden, um die Sicherheit der Stoffe zu belegen.

Aktuelle Bewertungen und Studien des SCCS bestätigen die Einschätzung der EU-Kommission, dass die EU der sicherste Markt für Haarfärbemittel in der Welt ist.

Bei Haarfarben unterscheidet man grundsätzlich vier Anwendungsarten. Die Aussage der EU-Kommission bezieht alle diese vier Anwendungsarten mit ein.

  • Auswaschbare Haarfarben (Level 1), Haltbarkeit bis zu 8 Haarwäschen, geeignet für Anteile an weißen Haaren bis zu 30 Prozent,
  • Permanente Haarfarben (Level 2), Haltbarkeit bis zu 24 Haarwäschen, geeignet für Anteile an weißen Haaren bis zu 50 Prozent,
  • Permanente Haarfarben (Level 3), Haltbarkeit dauerhaft, geeignet für Anteile an weißen Haaren bis zu 100 Prozent und
  • Blondierungen

Alle Haarfärbemittel in der EU müssen der geltenden Kosmetikverordnung entsprechen und die Inhaltsstoffe müssen deklariert sein. Die Kosmetikverordnung verlangt von den Herstellern, die deutliche Ausweisung von Warnhinweisen, wenn in einem jeweiligen Produkt Inhaltsstoffe enthalten sind, die zu Hautirritationen und allergischen Reaktionen führen können. Aufgrund der Farbstoffbestandteile kann eine allergieauslösende Wirkung von Haarfärbemitteln aber nicht vollends ausgeschlossen werden. Deshalb ist es wichtig, dass Verbraucher die Warn- und Anwendungshinweise stets genau beachten.

Aufgrund der kontinuierlichen Sicherheitsüberprüfungen für Kosmetikprodukte und der Berücksichtigung wissenschaftlicher Studien durch das SCCS können die Verbraucher sicher sein, dass die EU der sicherste Markt für Haarfarben in der Welt ist und bleibt, so die Mitteilung der Europäischen Kommission.

Quelle:http://ec.europa.eu/health/scientific_committees/docs/citizens_hairdyes_de.pdf

 

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