Ein Vorteil der Pflanzenfarbstoffe ist ihre gute Haltbarkeit. Sie ist zwar geringer als bei Oxidationshaarfarben, liegt aber höher als bei vielen handelsüblichen Tönungen. Den Farbentstehungsprozess nennt man in der Fachsprache „Aufziehen“. Auch bei der Grauabdeckung können nach mehrmaliger Anwendung zufriedenstellende Ergebnisse erzielt werden. Die Anwendung der Naturhaarfarben erfolgt in der Regel durch Aufbringen der gemahlenen und mit (warmem) Wasser aufgeschlämmten Blätter auf das Haar. Dabei müssen längere Einwirkzeiten mit dem warmen Brei auf dem Kopf in Kauf genommen werden. Henna beispielsweise geht innerhalb von mehreren, meist sechs bis acht Stunden mit eiweißhaltigen Stoffen, wie Haaren, Wolle, Seide oder Haut eine dauerhafte Verbindung ein. Problematisch ist allerdings das ungleichmäßige Aufziehvermögen der Farbstoffe auf unterschiedlichen Haarqualitäten. Zudem ist es schwierig, das Färbeergebnis exakt vorherzusagen, ganz besonders dann, wenn andere Färbekomponenten mitverwendet werden.
Henna und Henna-Mischungen
Zu den bekanntesten, noch heute gebräuchlichen natürlichen Färbemitteln gehören Henna und Kamille. Das wohl älteste Haarfärbemittel der Welt, Henna, wurde schon im 14. Jahrhundert vor Christus von Frauen in Ägypten benutzt. Henna wird aus den Blättern und Sprossachsen des „Lawsonia inermis“, des Henna- oder Cyperstrauches, gewonnen. Mit Henna pur lassen sich die Haare von orange bis fuchsrot färben. Wird dagegen eine Mischung mit Reng, einem Pulver aus Blättern des Indigostrauches („Indigofera argente“) angewandt, lassen sich Farben von goldbraun, rot, braun oder schwarz erzielen. Als Mittel zur dauerhaften Haarfärbung ist Henna in pulverisierter Form im Handel. Hennaextrakt wird aber auch als Pflegezusatz für Shampoos und Spülungen eingesetzt.
Angebaut wird Henna in Nord- und Ostafrika sowie in weiten Teilen Asiens. Hennapulver wird aus den getrockneten und zermahlenen Blättern des Strauches hergestellt, die zuvor von den Zweigen abgestreift worden sind. Die Trocknung der Blätter geschieht im Dunkeln, da Sonnenlicht den roten Farbstoff zerstören würde.
Um blond, braun oder schwarz zu färben oder das Ergebnis der Färbung vorausberechenbarer zu machen, werden unter dem Namen „Henna“ auch Mischungen mit anderen farbgebenden Pflanzenbestandteilen wie dem erwähnten Reng aus dem Indigostrauch angeboten. Erhältlich sind aber auch Mischungen von Henna mit synthetischen Farbstoffen oder Beizen, die als Farbverstärker beigegeben werden. Teilweise werden dem Henna auch synthetische Haarfarbstoffe beigemischt, um ein zuverlässigeres Farbergebnis zu erzielen.
Vorsicht bei Henna-Bemalungen im Urlaub!
In vielen südlichen Urlaubsregionen werden den Urlaubern gemalte Henna-Tattoos angeboten. Diesen wird meist der Farbstoff para-Phenylendiamin (PPD) zugefügt, um eine längere Haltbarkeit zu erzielen. In der Europäischen Union sind beide Stoffe, Henna und Para-Phenylendiamin, nicht zur Färbung der Haut zugelassen. para-Phenylendiamin ist ausschließlich zum Färben der Haare zugelassen und wird in Oxidationshaarfärbemitteln eingesetzt. In seltenen Fällen hat sich der Farbstoff als allergieauslösend erwiesen. In der Regel ist nicht erkennbar, ob para-Phenylendiamin in dem angebotenen Henna-Tattoo enthalten ist. Daher ist es besser, alle Henna-Tattoo-Produkte grundsätzlich zu meiden.
Mit einem Henna-Tattoo kann sich der Verbraucher für allergische Reaktionen sensibilisieren und später beim eventuellen Färben der Haare entsprechende Symptome entwickeln. Dies kann unter anderem dazu führen, dass der Verbraucher auf eine Färbung der Haare für immer verzichten muss.
Der Ärzteverband Deutscher Allergologen rät zu großer Vorsicht bei Henna-Tätowierungen durch Straßen- und Strandkünstler in südlichen Urlaubsländern. Nähere Informationen hierzu finden sich auf der Homepage der ADK (Arbeitsgemeinschaft ästhetische Dermatologie und Kosmetologie e. V.).