Haarfarben sind kosmetische Mittel und unterliegen den umfangreichen und strengen Regelungen des europäischen Kosmetikrechts sowie den Kontrollen der zuständigen Überwachungsbehörden. Sie werden tagtäglich von Millionen zufriedener Verbraucher verwendet. Bestimmte Inhaltsstoffe von Haarfarben sind im Kosmetikrecht hinsichtlich ihrer Konzentration bzw. in ihrer Anwendung mit Sicherheitshinweisen geregelt. Außerdem müssen alle am Markt befindlichen Produkte einer Sicherheitsbewertung von Experten unterzogen werden. Darüber hinaus unterliegen kosmetische Mittel umfangreichen Kontrollen durch die zuständigen Überwachungsbehörden und werden von nationalen und internationalen Behörden umfangreich bewertet. Die Hersteller sind für die von Ihnen vermarkteten Produkte verantwortlich und sichern die Haarfarbstoffe umfangreich toxikologisch ab.
Diese Daten wurden auch im Rahmen einer freiwilligen Initiative dem unabhängigen, wissenschaftlichen Expertengremium (SCCS) der EU-Kommission vorgelegt. Dieses Gremium hat eine Absicherungsstrategie für Haarfarbstoffe entwickelt. Hierfür wurden alle in der EU verwendeten Haarfarbstoffe einer äußerst umfangreichen Sicherheitsbewertung unterzogen und zudem bereits vorhandene Materialien genutzt. Die Industrie legte hierzu dem unabhängigen, wissenschaftlichen Expertengremium zahlreiche Prüfergebnisse nach den neuesten Richtlinien und wissenschaftlichen Erkenntnissen vor. Damit gehören Haarfarben zu den am besten untersuchten Verbraucherprodukten.
In den vergangenen Jahren wurde auch vereinzelt über Studien berichtet, die über einen möglichen Zusammenhang zwischen der Verwendung von Haarfarben und Blasenkrebs spekulierten. Wissenschaftliche Veröffentlichungen lassen keinen Zusammenhang zwischen Krebs und Haarfarben erkennen. Dies war auch das Ergebnis eines vom deutschen Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) organisierten Symposiums im Oktober 2009. So stellt der BfR-Präsident Professor Dr. Dr. Andreas Hensel fest: „Ein Krebsrisiko durch Haarfärbemittel besteht für Verbraucherinnen und Verbraucher nicht“.