SODIUM HYDROXYMETHYLGLYCINATE
Deutsche Bezeichnung
N-(Hydroxymethyl)glycin (Natriumsalz)
Funktion(en) dieses Inhaltsstoffs in kosmetischen Mitteln
KONSERVIEREND
Schützt kosmetische Produkte vor mikrobiellem Verderb
Ursprung
tierisch/synthetisch
Vorkommen in Kosmetika
Der Einsatz dieses Inhaltsstoffs in kosmetischen Mitteln ist verboten aufgrund von Restriktionen, welche durch das EU-Chemikalienrecht, REACH, verfügt wurden.
Hintergrundinformationen zum Einsatz in Kosmetika
Das Natriumsalz des N-(Hydroxymethyl)glycins ist ein so genannter Formaldehyd-Abspalter. Formaldehyd-Abspalter setzen im kosmetischen Fertigprodukt kontinuierlich eine geringe Menge an Formaldehyd frei und entfalten so ihre konservierende Wirkung.
Warum ist der Stoff in der Diskussion?
Formaldehydabspalter setzen Formaldehyd frei, das als krebserregend eingestuft ist. Formaldehyd ist auch dafür bekannt, dass es Allergien auslöst (sensibilisierend). Die Fakten: Formaldehyd ist in kosmetischen Produkten verboten. Es ist als sensibilisierend bekannt (Kontaktekzem) und als krebserregend eingestuft. Die Verwendung von Formaldehyd freisetzenden Konservierungsmitteln ist jedoch erlaubt. Letztere sind wie alle Konservierungsmittel sehr stark reglementiert. Die erlaubten Höchstkonzentrationen an Formaldehyd freisetzenden Konservierungsmitteln sind so gewählt, dass die resultierende Konzentration an freiem Formaldehyd im Produkt sehr niedrig ist. Dieser Formaldehydgehalt wird von mehreren (europäischen, dänischen, amerikanischen) Sachverständigenausschüssen als sicher angesehen (1, 2, 3), zumal die Hautresorption von Formaldehyd sehr gering ist. Fazit: Bei der Verwendung von Formaldehyd freisetzenden Konservierungsmitteln in kosmetischen Mitteln wird die Konzentration des freigesetzten Formaldehyds im Endprodukt streng geregelt und kontrolliert. Da die Formaldehydkonzentration sehr niedrig bleibt, werden Formaldehydabspalter von den Experten als sicher angesehen. Außerdem müssen alle kosmetischen Produkte, die Formaldehyd freisetzende Stoffe enthalten, ab einem bestimmten Schwellenwert mit dem Hinweis "Enthält Formaldehyd" oder "Spaltet Formaldehyd ab" (verpflichtend ab 31. Juli 2026) gekennzeichnet werden. Menschen, die auf Formaldehyd allergisch reagieren, wird geraten, kosmetische Mittel, die Formaldehyd freisetzende Stoffe enthalten (1), zu meiden. (1) Wissenschaftlicher Ausschuss "Verbrauchersicherheit": Advice SCCS/1632/21 (2) Survey and health and environmental assessment of preservatives in cosmetic products - The Danish Environmental Protection Agency, 2015 Survey of chemical substances in consumer products No. 138, 2015: https://www2.mst.dk/Udgiv/publications/2015/05/978-87-93352-19-3.pdf (3) CIR - Amended Safety Assessment of Formaldehyde and Methylene Glycol as Used in Cosmetics - Ivan J et al. - International Journal of Toxicology 32(Suppl. 4):5-32, 2013
Weitere Informationen
"Arten der Konservierung kosmetischer Mittel" - Stellungnahme der GDCh-Arbeitsgruppe "Kosmetische Mittel" (Februar 2012) "Konservierung kosmetischer Mittel - pro und contra?" - Stellungnahme der GDCh-Arbeitsgruppe "Kosmetische Mittel" (März 2010)