ZINC OXIDE (NANO)
Deutsche Bezeichnung
Zinkoxid (nanoskalig/"mikrofein")
Funktion(en) dieses Inhaltsstoffs in kosmetischen Mitteln
UV-ABSORBER
Schützt das kosmetische Mittel vor Schäden durch UV-Licht
UV-FILTER
Schützt Haut oder Haare vor schädlicher UV-Strahlung
Vorkommen in Kosmetika
Vor allem als UV-Filter-Pigment in Sonnenschutzmitteln sowie in diversen Hautpflegeprodukten mit UV-Schutz, z. B. Tagescremes
Vorkommen in anderen Produkten
Zinkoxid (nicht nanoskalig) findet traditionell Verwendung als Weißpigment ("Zinkweiß") in Malerfarben. Zinkoxid wird als Hilfsstoff in der Gummiherstellung sowie für die Herstellung von Glas- und Keramikerzeugnissen breit verwendet. Zinkoxid wird auch in medizinischen Cremes zur Wundbehandlung eingesetzt.
Hintergrundinformationen zum Einsatz in Kosmetika
Zinkoxid ist ein weißer anorganischer (mineralischer) Feststoff. In der Natur kommt Zinkoxid in Form des Minerals Zinkit (Rotzinkerz) vor. Zinkoxid ist thermisch stabil und nur sehr wenig wasserlöslich. Zinkoxid wird gelegentlich mit anderen in der Kosmetik eingesetzten Stoffen beschichtet (meist Silicium-Verbindungen). Dies dient im Wesentlichen der Verbesserung der Dispergierbarkeit (Mischbarkeit) in kosmetischen Rezepturen. Zinkoxid ist ein mineralischer UV-BB-Filter (Breitband-Filter), der die Haut sowohl vor UV-B- als auch vor UV-A-Strahlen schützt und UV-Strahlung von 280 bis 400 nm absorbieren kann. Die maximale Konzentration beträgt hierbei 25 %. Nano-Zinkoxid legt sich als schützender Film auf die oberste Hautschicht und streut und absorbiert die UV-Strahlen der Sonne. Auf diese Weise wird die Haut vor der UV-Strahlung und ihren gesundheitsschädlichen Folgen (Sonnenbrand, DNA-Schäden, Hautalterung usw.) geschützt. Durch die Kombination mit anderen Filtersubstanzen (lösliche organische UV-Filter) können besonders gute Lichtschutzwirkungen erzielt werden. Nanoskaliges Zinkoxid in Sonnenschutzprodukten ist für das menschliche Auge unsichtbar, hinterlässt also keinen weißlichen Film auf der Haut, was den Verbraucher zu einer großzügigeren Anwendung motiviert. Nanoskaliges Zinkoxid weist deutlich bessere UV-Filter-Eigenschaften als das Weißpigment auf. Nano-Zinkoxid zeichnet sich zudem durch eine optimale Hautverträglichkeit aus. UV-Filter minimieren die unerwünschten Folgen der UV-Strahlung auf die Haut und sind daher wichtige Bestandteile von Sonnenschutzmitteln. Indem sie die Haut vor der gefährlichen Sonneneinstrahlung schützen, helfen sie, vorzeitiger lichtbedingter Hautalterung und Hautkrebs vorzubeugen. Hierbei unterscheidet man zwischen löslichen organischen UV-Filtern und solchen auf Basis von mineralischen bzw. organischen Pigmenten. Während lösliche organische UV-Filter die UV-Strahlung absorbieren, in Wärme umwandeln und in der oberen Hautschicht einen unsichtbaren Schutzschild bilden, reflektieren, streuen und absorbieren UV-Filter auf Basis von Pigmenten die Sonnenstrahlen schon auf der Hautoberfläche.
Info zur sicheren Verwendung
Entsprechend der EG-Kosmetik-Verordnung [Verordnung (EG) Nr. 1223/2009], die für den gesamten EU-Markt gültig ist, versteht man unter UV-Filtern Stoffe, die ausschließlich oder überwiegend dazu bestimmt sind, die Haut durch Absorption, Reflexion oder Streuung vor UV-Strahlung zu schützen. Der Anhang VI der Verordnung legt fest, welche Substanzen als UV-Filter in kosmetischen Produkten verwendet werden dürfen. In dieser so genannten Positivliste der UV-Filter sind auch Höchstkonzentrationen für den Einsatz dieser Stoffe in kosmetischen Mitteln vorgeschrieben und ggf. weitere Einsatzbedingungen vorgegeben. UV-Filter werden vor ihrer Zulassung im Anhang VI gezielt auf ihre toxikologische Unbedenklichkeit untersucht und umfassenden Prüfungen unterzogen. Die Hersteller müssen die gesundheitliche Unbedenklichkeit in umfangreichen wissenschaftlichen Studien nachweisen. Darüber hinaus werden die zugelassenen Filter entsprechend neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse und bei etwaigen Auffälligkeiten in der Marktbeobachtung gegebenenfalls neu bewertet und die Liste entsprechend aktualisiert.
Links zu wissenschaftlichen Bewertungen
Stellungnahme des SCCS (2012) zur Sicherheit als Kosmetik-Inhaltsstoff
Addendum (2013) zur Stellungnahme des SCCS
Warum ist der Stoff in der Diskussion?
Zinkoxid in Form von Nanopartikeln steht im Verdacht, genotoxisch (giftig durch Genmutation) und krebserregend zu sein. Die Fakten: Zink-Nanopartikel werden nicht durch die Haut resorbiert und dringen daher nicht in den Körper ein. Das Risiko einer Verwendung von Zinkoxid in Nanoform in den zugelassenen Konzentrationen wird daher als gleich null angesehen. Zur Erinnerung: Die Zulassung von kosmetischen Inhaltsstoffen in Europa basiert auf einer Risikoanalyse. Um dieses Konzept zu veranschaulichen, nehmen wir das Beispiel eines Löwen (grundsätzlich eine große Gefahr für den Menschen). Wenn er sich in einem Käfig befindet und die Öffentlichkeit draußen ist, ist das Risiko gleich Null. Befindet sich ein Mensch mit dem Löwen im Käfig, ist das Risiko sehr hoch. Im Falle von Zinkoxid in Nanoform wird die Verwendung auf der Haut als risikolos angesehen, da der Organismus nicht exponiert ist. Andererseits ist Nano-Zinkoxid jedoch, wie alle Nanopartikel, in kosmetischen Produkten, die zu einem Einatmen bis in die Lunge führen könnten (z. B. in Sprays, die einen sehr feinen Sprühnebel erzeugen), verboten. Fazit: Da Zinkoxid-Nanopartikel nicht über die Haut aufgenommen werden, ist ihre Verwendung in kosmetischen Mitteln in den zugelassenen Konzentrationen unbedenklich.
Weitere Informationen
Steckbrief zu Nanomaterialien: Zinkoxid Stellungnahme des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR, 2010) Information des "Dialog Kosmetik" zur Kennzeichnung von Nanomaterialien in kosmetischen Mitteln Informationen zum richtigen Sonnenschutz: www.sonnenschutz-sonnenklar.info