METHYLISOTHIAZOLINONE
Deutsche Bezeichnung
Methylisothiazolinon (MI, MIT), 2-Methyl-4-isothiazolin-3-on, 2-Methyl-2,3-dihydroisothiazol-3-on
Funktion(en) dieses Inhaltsstoffs in kosmetischen Mitteln
KONSERVIEREND
Schützt kosmetische Produkte vor mikrobiellem Verderb
Ursprung
synthetisch
Vorkommen in Kosmetika
Diverse abzuspülende Produkte, auch in Kombination mit Methylchlorisothiazolinon bzw. Chlormethylisothiazolinon (CMIT/MCI)
Vorkommen in anderen Produkten
Farben, Kleb- und Kühlschmierstoffe, Haushalts- und Industriereinigungsmittel, Papierwaren, Schmier-, Holzpflege- und Wasserbehandlungsmittel
Hintergrundinformationen zum Einsatz in Kosmetika
Konservierungsmittel schützen kosmetische Produkte vor dem mikrobiellen Verderb und leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Gesundheit der Verbraucher. Insbesondere wenn ein kosmetisches Produkt Wasser enthält, sind Konservierungsmittel notwendig, denn in Wasser können sich Mikroorganismen ansiedeln und vermehren. Kosmetika enthalten oft nicht nur einen Konservierungsstoff, sondern ein Gemisch aus mehreren Konservierungsmitteln, welches gleichzeitig gegen verschiedene Bakterien, Hefen oder Schimmelpilze wirkt. Jeder einzelne dieser Stoffe wird unabhängig geprüft, damit die Verwendung in einem kosmetischen Produkt sicher und verträglich ist. Die Hersteller setzen immer nur die geringstmögliche Konzentration in einem Produkt ein, damit eine optimale Haltbarkeit und die bedenkenlose Anwendung gewährleistet sind.
Info zur sicheren Verwendung
Methylisothiazolinon wird in kosmetischen Rinse-off-Produkten bis zu einer Konzentration von 15 ppm als Konservierungsmittel eingesetzt. Der europäische Ausschuss für Verbrauchersicherheit (SCCS) bewertete die Verwendung von Methylisothiazolinon in Rinse-off-Produkten in seiner Stellungnahme vom Dezember 2015 auf Basis umfangreicher wissenschaftlicher Daten als sicher. Entsprechend der EG-Kosmetik-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1223/2009), die für den gesamten EU-Markt gültig ist, versteht man unter Konservierungsstoffen Stoffe, die in kosmetischen Mitteln ausschließlich oder überwiegend die Entwicklung von Mikroorganismen hemmen sollen. Der Anhang V der Verordnung legt fest, welche Substanzen als Konservierungsstoffe in kosmetischen Produkten verwendet werden dürfen. In dieser so genannten Positivliste der Konservierungsstoffe sind auch Höchstkonzentrationen für den Einsatz dieser Stoffe in kosmetischen Mitteln sowie die erlaubten Einsatzbereiche vorgegeben. Konservierungsstoffe werden vor ihrer Zulassung in Anhang V auf ihre toxikologische Unbedenklichkeit untersucht und umfassenden Prüfungen unterzogen. Die Hersteller müssen die gesundheitliche Unbedenklichkeit in umfangreichen wissenschaftlichen Studien nachweisen.
Warum ist der Stoff in der Diskussion?
Methylisothiazolinon (MIT) und Methylchlorisothiazolinon (MCIT) haben ein sensibilisierendes Potenzial, d. h. sie können eine Allergie auslösen. Die Fakten: MIT und MCIT sind in großem Umfang als Konservierungsmittel in kosmetischen Produkten verwendet worden, um die zu Unrecht kritisierten Parabene zu ersetzen. Angesichts des vermehrten Auftretens von Allergiefällen und der Daten, die das Sensibilisierungspotenzial von MIT und MCIT bestätigen, haben die Verbände der Kosmetikindustrie auf europäischer Ebene 2013 empfohlen, die Verwendung von MIT und MCIT einzuschränken (1). Die Kosmetikindustrie beschloss damit auf freiwilliger Basis eine Beschränkung der Verwendung von MIT und MCIT und informierte wissenschaftliche Sachverständige über die Gründe für diese Entscheidung. MIT und MCIT sind inzwischen in Leave-on-Kosmetikprodukten verboten und in Rinse-off-Produkten (viel kürzere Kontaktzeit) stark eingeschränkt (2, 3 und 4). Die zugelassene Konzentration in Rinse-off-Produkten wird als niedrig genug angesehen, um bei nicht sensibilisierten Personen keine Allergien auszulösen (5). Fazit: Die derzeitigen Beschränkungen für die Verwendung von MIT und MCIT ermöglichen eine sichere Verwendung in Rinse-off-Produkten im Hinblick auf eine mögliche Auslösung von Allergien bei Nichtallergikern. Wie bei jedem Inhaltsstoff eines kosmetischen Mittels wird das Vorhandensein von MIT und/oder MCIT auf der Verpackung angegeben. Daher können Personen, die bereits auf MIT oder MCIT sensibilisiert sind, die Verwendung kosmetischer Mittel, die diese Stoffe enthalten, vermeiden. Quellen: (1) https://cosmeticseurope.eu/files/3614/7634/5470/Recommendation_on_MIT.pdf (2) Verordnung (EG) Nr. 1223/2009; Anhang V (3) Europäischer Wissenschaftlicher Ausschuss "Verbrauchersicherheit" (SCCS): SCCS/1521/13: https://ec.europa.eu/health/scientific_committees/consumer_safety/docs/sccs_o_145.pdf (4) Europäischer Wissenschaftlicher Ausschuss "Verbrauchersicherheit" (SCCS): SCCS/1557/15: https://ec.europa.eu/health/scientific_committees/consumer_safety/docs/sccs_o_178.pdf (5) Cosmetic Ingredient Review: Amended Safety Assessment of Methylisothiazolinone and Methylchloroisothiazolinone as Used in Cosmetics, 2021: https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/34259066/
Weitere Informationen
Zur Aufklärung eines Verdachts auf eine Kontaktallergie kann dieser Stoff routinemäßig im Epikutantest beim Hautarzt getestet werden (DKG-Epikutantestreihe "Standardreihe" und "Standardreihe für Kinder"). "Arten der Konservierung kosmetischer Mittel" - Stellungnahme der GDCh-Arbeitsgruppe "Kosmetische Mittel" (Februar 2012) "Konservierung kosmetischer Mittel - pro und contra?" - Stellungnahme der GDCh-Arbeitsgruppe "Kosmetische Mittel" (März 2010)