BUTYL METHOXYDIBENZOYLMETHANE
Deutsche Bezeichnung
Butylmethoxydibenzoylmethan (BMDBM); 4-tert-Butyl-4-methoxy-dibenzoylmethan, Avobenzon (INN)
Funktion(en) dieses Inhaltsstoffs in kosmetischen Mitteln
HILFSSTOFF IN PARFÜMÖLEN
Hilfsstoff in Parfümölen und/oder Aromen
STABILISIEREND GEGEN LICHTEINWIRKUNG
Schützt das kosmetische Produkt vor Schäden durch Licht
UV-ABSORBER
Schützt das kosmetische Mittel vor Schäden durch UV-Licht
UV-FILTER
Schützt Haut oder Haare vor schädlicher UV-Strahlung
Ursprung
synthetisch
Vorkommen in Kosmetika
Als UV-Filter in Sonnenschutzmitteln und anderen Kosmetika mit UV-Schutz (Pflegeprodukte, dekorative Kosmetika); als UV-Absorber zum Schutz von z. B. Duft-, Farb- und Wirkstoffen im Produkt und auch zum Schutz von Kunststoffverpackungen
Hintergrundinformationen zum Einsatz in Kosmetika
BUTYL METHOXYDIBENZOYLMETHANE (Abkürzung: BMDBM) ist ein löslicher organischer UV-A-Filter. Er absorbiert UV-A-Strahlen von etwa 320 bis 400 nm. Die maximale Konzentration von BMDBM beträgt 5 %. UV-Filter minimieren die unerwünschten Folgen der UV-Strahlung auf die Haut und sind daher wichtige Bestandteile von Sonnenschutzmitteln. Indem sie die Haut vor der gefährlichen Sonneneinstrahlung schützen, helfen sie, vorzeitiger lichtbedingter Hautalterung und Hautkrebs vorzubeugen. Hierbei unterscheidet man zwischen löslichen organischen UV-Filtern und solchen auf Basis von mineralischen bzw. organischen Pigmenten. Während lösliche organische UV-Filter die UV-Strahlung absorbieren, in Wärme umwandeln und in der oberen Hautschicht einen unsichtbaren Schutzschild bilden, reflektieren, streuen und absorbieren UV-Filter auf Basis von Pigmenten die Sonnenstrahlen schon auf der Hautoberfläche. Organische UV-Filter absorbieren die Energie des ultravioletten Teils des Lichts im Bereich von etwa 280 bis 400 nm. Dabei muss die Energie des absorbierten Photons der Energie entsprechen, die erforderlich ist, um ein Elektron im Molekül der Filtersubstanz von einer niedrigen auf eine höhere Bahn anzuheben. Indem das Elektron auf seine ursprüngliche Bahn zurückfällt, wird die aufgenommene Energie entweder als Wärme oder als Strahlung längerer Wellenlänge wieder abgegeben und dadurch unschädlich gemacht. Die organischen UV-Filter unterscheiden sich u. a. in der Lage des Absorptionsbereiches, in der Photostabilität, in der Löslichkeit und im Penetrationsvermögen. Je nachdem, welcher Wellenbereich der ultravioletten Strahlung vom UV-Filter absorbiert wird, unterscheidet man UV-A-, UV-B- und Breitbandfilter. Duftstoffe bzw. Duftstoffmischungen werden im Kosmetikbereich auch als "Parfümierungsmittel" oder "Parfümöle" bzw. "Parfumöle" bezeichnet. Auf den kosmetischen Produkten werden diese mit dem INCI-Namen "PARFUM" deklariert. Dabei handelt es sich um unverdünnte Einzelsubstanzen oder deren Mischungen, die aus Naturrohstoffen stammen oder (halb-)synthetisch hergestellt sein können. Sie sind Ausgangsstoffe zur Herstellung von Parfum, Eau de Parfum, Eau de Toilette, Eau de Cologne und anderen parfümierten kosmetischen Mitteln. Der durchschnittliche Gehalt an Duftstoffen beträgt in Parfum 15-30 %, in Eau de Parfum 10-14 %, in Eau de Toilette 6-9 %, in Eau de Cologne 3-5 % sowie in Hautcremes, Shampoos, Haar- und Deosprays ca. 0,2-1 % und ca. 1-3 % in Deostiften. Zu den Parfümölen zählen ätherische Öle, Resinoide und Absolues. Als Quellen dienen u. a. Blüten, Blätter und Stängel, Früchte und Fruchtschalen oder Wurzeln von Pflanzen; Hölzer, Gräser oder Kräuter, Nadeln, Harze und Balsame. Außerdem werden aus Naturprodukten isolierte Verbindungen wie z. B. Aldehyde, Ketone, Ester, Alkohole etc. verwendet (Geraniol, Citronellal, Citral, Eugenol, Menthol) sowie halbsynthetische (Citronellol, Geranylacetat, Jonone) und synthetische Riechstoffe (z. B. Phenylethylalkohol und Linalool). Duftstoffe tierischer Herkunft, z. B. Moschus und Ambra, werden nur selten verwendet.
Info zur sicheren Verwendung
Entsprechend der EG-Kosmetik-Verordnung [Verordnung (EG) Nr. 1223/2009], die für den gesamten EU-Markt gültig ist, versteht man unter UV-Filtern Stoffe, die ausschließlich oder überwiegend dazu bestimmt sind, die Haut durch Absorption, Reflexion oder Streuung vor UV-Strahlung zu schützen. Der Anhang VI der Verordnung legt fest, welche Substanzen als UV-Filter in kosmetischen Produkten verwendet werden dürfen. In dieser so genannten Positivliste der UV-Filter sind auch Höchstkonzentrationen für den Einsatz dieser Stoffe in kosmetischen Mitteln vorgeschrieben und ggf. weitere Einsatzbedingungen vorgegeben. UV-Filter werden vor ihrer Zulassung im Anhang VI gezielt auf ihre toxikologische Unbedenklichkeit untersucht und umfassenden Prüfungen unterzogen. Die Hersteller müssen die gesundheitliche Unbedenklichkeit in umfangreichen wissenschaftlichen Studien nachweisen. Darüber hinaus werden die zugelassenen Filter entsprechend neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse und bei etwaigen Auffälligkeiten in der Marktbeobachtung gegebenenfalls neu bewertet und die Liste entsprechend aktualisiert.
Weitere Informationen
Zur Aufklärung eines Verdachts auf eine Kontaktallergie kann dieser Stoff routinemäßig im Epikutantest beim Hautarzt getestet werden. Informationen zum richtigen Sonnenschutz: www.sonnenschutz-sonnenklar.info