Wissenswertes zu Körperpflege und Kosmetik

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Inhaltsstoffe/INCI | INCI Detail

INCI Detail

CI 77268:1

Deutsche Bezeichnung

Pflanzenkohle; Vegetable Carbon, Food Back 3, Carbon Black; Lebensmittelfarbstoff: E 153


Funktion(en) dieses Inhaltsstoffs in kosmetischen Mitteln

FARBSTOFF

Färbt kosmetische Mittel, Haut, Nägel und/oder Haare


Ursprung

pflanzlich


Vorkommen in anderen Produkten

Lebensmittelfarbstoff: E 153


Hintergrundinformationen zum Einsatz in Kosmetika

Schwarzer Farbstoff Farbstoffe sorgen für ein ansprechendes Aussehen des kosmetischen Produkts oder dienen der Verschönerung von Haut und Haaren. Die meisten verwendeten Farbstoffe sind synthetisch; nur wenige natürliche Substanzen stehen zur Verfügung. Für Farbstoffe sind die gültigen INCI-Bezeichnungen meist die so genannten Colour-Index-Nummern, die "CI-Nummern".


Info zur sicheren Verwendung

Entsprechend der EG-Kosmetik-Verordnung [Verordnung (EG) Nr. 1223/2009], die für den gesamten EU-Markt gültig ist, versteht man unter Farbstoffen Stoffe, die ausschließlich oder überwiegend dazu bestimmt sind, das kosmetische Mittel oder Teile des menschlichen Körpers durch Absorption oder Reflexion des sichtbaren Lichts zu färben. Der Anhang IV der Verordnung legt fest, welche Substanzen als Farbstoffe in kosmetischen Produkten verwendet werden dürfen. In dieser so genannten Positivliste der Farbstoffe sind teilweise auch Höchstkonzentrationen für den Einsatz dieser Stoffe in kosmetischen Mitteln sowie die erlaubten Einsatzbereiche vorgegeben. Haarfarbstoffe sind in der EG-Kosmetik-Gesetzgebung derzeit noch gesondert geregelt. Zukünftig ist geplant, diese auch in den Anhang IV mit aufzunehmen. Farbstoffe werden vor ihrer Zulassung im Anhang IV gezielt auf ihre toxikologische Unbedenklichkeit untersucht und umfassenden Prüfungen unterzogen. Die Hersteller müssen die gesundheitliche Unbedenklichkeit in umfangreichen wissenschaftlichen Studien nachweisen. Darüber hinaus werden die zugelassenen Farbstoffe entsprechend neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse und bei etwaigen Auffälligkeiten in der Marktbeobachtung gegebenenfalls neu bewertet und die Liste entsprechend aktualisiert.


Gehört zu folgenden Stoffgruppen

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