Wissenswertes zu Körperpflege und Kosmetik

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Inhaltsstoffe/INCI | INCI Detail

INCI Detail

COCHINEAL

Deutsche Bezeichnung

Karminrot, Karminsäure, Karmesin, Cochenille; Natural Red 4, Crimson Lake; CI 75470; Lebensmittelfarbstoff: E 120


Funktion(en) dieses Inhaltsstoffs in kosmetischen Mitteln

FARBSTOFF

Färbt kosmetische Mittel, Haut, Nägel und/oder Haare

HAARFÄRBEND

Färbt die Haare


Vorkommen in anderen Produkten

Lebensmittelfarbstoff: E 120


Hintergrundinformationen zum Einsatz in Kosmetika

Farbstoffe sorgen für ein ansprechendes Aussehen des kosmetischen Produkts oder dienen der Verschönerung von Haut und Haaren. Die meisten verwendeten Farbstoffe sind synthetisch; nur wenige natürliche Substanzen stehen zur Verfügung. Für Farbstoffe sind die gültigen INCI-Bezeichnungen meist die so genannten Colour-Index-Nummern, die "CI-Nummern". Kosmetische Haarfarben werden nach unterschiedlichen Funktionsweisen unterteilt. Es gibt temporäre Färbemittel, semipermanente Färbemittel und permanente Färbemittel (oxidative Haarfarben oder Blondierungen). Temporäre Färbemittel (Tönungen) zeichnen sich durch den Einsatz von direktziehenden Farbstoffen (z. B. kationische Farbstoffe, wie Basic Red 56 oder Acid Blue 62) aus. Es findet keine chemische Reaktion mit anderen Bestandteilen statt, die Farbstoffe lagern sich an der Haaroberfläche an und sind ein bis zwei Haarwäschen haltbar. Für die Haarfärbung werden außerdem Azo-, Triphenylmethan- oder Anthrachinon-Farbstoffe verwendet. Semipermanente Färbemittel (Tönungen) verwenden ebenfalls Direktzieher (z. B. Nitrofarbstoffe, wie HC Blue 2 oder HC Yellow 10). Die Haare werden ringförmig angefärbt, was für eine Haltbarkeit von acht bis zehn Haarwäschen sorgt. Nitrofarbstoffe diffundieren durch ihre geringe Molekülgröße in das Haar, bleiben aber auswaschbar, da sie nicht durch Ladung gebunden sind. Als weitere Haarfarbstoffe werden Nitrophenyldiamine, Azo- und Chinonimin-Farbstoffe in Verbindung mit organischen Lösungsvermittlern wie Glycolether oder Polypropylen verwendet. Bei permanenten Färbemitteln (oxidativen Haarfarben) kommen zunächst farblose Vorstufen, auch Entwickler und Kuppler genannt, zum Einsatz. Die eigentlichen Farbstoffe bilden sich durch eine chemische Reaktion. Das gesamte Haar wird durchgefärbt und die Farbe ist nicht auswaschbar.


Info zur sicheren Verwendung

Entsprechend der EG-Kosmetik-Verordnung [Verordnung (EG) Nr. 1223/2009], die für den gesamten EU-Markt gültig ist, versteht man unter Farbstoffen Stoffe, die ausschließlich oder überwiegend dazu bestimmt sind, das kosmetische Mittel oder Teile des menschlichen Körpers durch Absorption oder Reflexion des sichtbaren Lichts zu färben. Der Anhang IV der Verordnung legt fest, welche Substanzen als Farbstoffe in kosmetischen Produkten verwendet werden dürfen. In dieser so genannten Positivliste der Farbstoffe sind teilweise auch Höchstkonzentrationen für den Einsatz dieser Stoffe in kosmetischen Mitteln sowie die erlaubten Einsatzbereiche vorgegeben. Haarfarbstoffe sind in der EG-Kosmetik-Gesetzgebung derzeit noch gesondert geregelt. Zukünftig ist geplant, diese auch in den Anhang IV mit aufzunehmen. Farbstoffe werden vor ihrer Zulassung im Anhang IV gezielt auf ihre toxikologische Unbedenklichkeit untersucht und umfassenden Prüfungen unterzogen. Die Hersteller müssen die gesundheitliche Unbedenklichkeit in umfangreichen wissenschaftlichen Studien nachweisen. Darüber hinaus werden die zugelassenen Farbstoffe entsprechend neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse und bei etwaigen Auffälligkeiten in der Marktbeobachtung gegebenenfalls neu bewertet und die Liste entsprechend aktualisiert. Haarfärbemittel gehören gegenwärtig zu den am gründlichsten untersuchten kosmetischen Mitteln auf dem EU-Markt. Seit 2003 verfolgt die Europäische Kommission eine globale Strategie zur Sicherheitsbewertung von Haarfärbemitteln und Haarfarbstoffen in Europa. Mehr als 100 einzelne Haarfarbstoffe wurden nach einer umfassenden Bewertung durch das wissenschaftliche Beratergremium der EU-Kommission (SCCS) für sicher befunden und in Anhang III der EG-Kosmetik-Verordnung zur Verwendung zugelassen. https://ec.europa.eu/health/scientific_committees/docs/citizens_hairdyes_de.pdf


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