ALUMINUM STEARATE
Deutsche Bezeichnung
Dihydroxyaluminiumstearat
Funktion(en) dieses Inhaltsstoffs in kosmetischen Mitteln
ANTIBACKMITTEL
Verhindert das Zusammenbacken/Zusammenkleben pulverförmiger Produkte
EMULSIONSSTABILISIEREND
Unterstützt die Emulsionsbildung und verbessert die Produktstabilität
FARBSTOFF
Färbt kosmetische Mittel, Haut, Nägel und/oder Haare
VISKOSITÄTSREGELND
Erhöht oder verringert die Viskosität (Zähigkeit) kosmetischer Produkte
Vorkommen in Kosmetika
Oleogele, Cremes und Salben, Puder
Vorkommen in anderen Produkten
In vielen Industriezweigen als Verdickungsmittel, Mattierungsmittelzusatz und zur Hydrophobierung von saugfähigen Materialien wie Papier, Textilien und Beton
Hintergrundinformationen zum Einsatz in Kosmetika
Aluminiumstearate sind Fettsäuresalze (so genannte Metallseifen). Mit Ölen und flüssigem Paraffin bilden sie Gele, die als Cremegrundlage dienen können. Oleogelbildner wie zum Beispiel Aluminiumstearat werden daher als Verdickungsmittel in flüssigen hydrophoben (wasserabweisenden) Phasen verwendet. Sie sind der Grundbestandteil in Oleogelen auf der Basis von Kohlenwasserstoffen, Glyceriden, Polysiloxanen (Silikonen) oder Wachsestern. Darüber hinaus finden sie als Quell- und Verdickungsmittel für kosmetische Präparate Verwendung und werden beispielsweise auch zur Herstellung adstringierender Puder und Cremes (z. B. Fußschweißprodukte) eingesetzt. Farbstoffe sorgen für ein ansprechendes Aussehen des kosmetischen Produkts oder dienen der Verschönerung von Haut und Haaren. Die meisten verwendeten Farbstoffe sind synthetisch; nur wenige natürliche Substanzen stehen zur Verfügung. Für Farbstoffe sind die gültigen INCI-Bezeichnungen meist die so genannten Colour-Index-Nummern, die "CI-Nummern".
Info zur sicheren Verwendung
Entsprechend der EG-Kosmetik-Verordnung [Verordnung (EG) Nr. 1223/2009], die für den gesamten EU-Markt gültig ist, versteht man unter Farbstoffen Stoffe, die ausschließlich oder überwiegend dazu bestimmt sind, das kosmetische Mittel oder Teile des menschlichen Körpers durch Absorption oder Reflexion des sichtbaren Lichts zu färben. Der Anhang IV der Verordnung legt fest, welche Substanzen als Farbstoffe in kosmetischen Produkten verwendet werden dürfen. In dieser so genannten Positivliste der Farbstoffe sind teilweise auch Höchstkonzentrationen für den Einsatz dieser Stoffe in kosmetischen Mitteln sowie die erlaubten Einsatzbereiche vorgegeben. Haarfarbstoffe sind in der EG-Kosmetik-Gesetzgebung derzeit noch gesondert geregelt. Zukünftig ist geplant, diese auch in den Anhang IV mit aufzunehmen. Farbstoffe werden vor ihrer Zulassung im Anhang IV gezielt auf ihre toxikologische Unbedenklichkeit untersucht und umfassenden Prüfungen unterzogen. Die Hersteller müssen die gesundheitliche Unbedenklichkeit in umfangreichen wissenschaftlichen Studien nachweisen. Darüber hinaus werden die zugelassenen Farbstoffe entsprechend neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse und bei etwaigen Auffälligkeiten in der Marktbeobachtung gegebenenfalls neu bewertet und die Liste entsprechend aktualisiert.
Links zu wissenschaftlichen Bewertungen
Stellungnahme des SCCS (2019) zur Sicherheit von Aluminium in kosmetischen Produkten
Stellungnahme des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR, 2020) zu Aluminium
Stellungnahme des SCCS (2021) zur Sicherheit von Aluminium in Lippenstiften