Der BfR-Verbrauchermonitor ist ein wichtiges Instrument des gesundheitlichen Verbraucherschutzes. Er liefert als repräsentative Verbraucherbefragung in halbjährlichem Abstand Einsichten zu der Frage, wie die deutschsprachige Bevölkerung gesundheitliche Risiken wahrnimmt. Dafür werden etwa 1.000 Personen, die in Privathaushalten in Deutschland leben und mindestens 14 Jahre alt sind, im Auftrag des BfR telefonisch interviewt.
Das diesjährige Ergebnis dieser Befragung zeigt nach Mitteilung des BfR, dass wie schon bei vorausgegangenen Monitor-Erhebungen die Themen Salmonellen, gentechnisch veränderte Lebensmittel, Antibiotikaresistenzen und Rückstände von Pflanzenschutzmitteln bei Verbrauchern zu Beunruhigung führen würden. Im Vergleich zum Vorjahr seien Themen wie Aluminium, Mikroplastik und Glyphosat in Lebensmitteln bei Verbrauchern deutlich bekannter geworden.
Zudem stellte das BfR in zwei Produktbereichen eine höhere Sicherheitseinschätzung der Verbraucher fest: „Spielzeug und Kosmetika werden im Vergleich zur Vorgängerbefragung von einem größeren Anteil der Verbraucherinnen und Verbraucher als sicher eingeschätzt“.
Im diesjährigen Verbrauchermonitor wurde erstmalig ermittelt, wie groß das Interesse an gesundheitlichen Verbraucherthemen ist: „Mehr als zwei Drittel der Bevölkerung interessieren sich für den gesundheitlichen Verbraucherschutz. Umso wichtiger ist unser Auftrag, die Menschen umfassend über tatsächliche und gefühlte Risiken zu informieren“, sagt BfR-Präsident Professor Dr. Dr. Andreas Hensel. „Das Ziel ist, dass Verbraucher selbst handlungsfähig und risikokompetent bleiben.“
Diese Zielsetzung zur „Verbraucheraufklärung“ im Sinne eines handlungsfähigen und gut informierten Verbrauchers steht auch im Zentrum von haut.de. Das Internetportal wird weiterhin die wissenschaftlich fundierten Expertisen zu kosmetischen Produkten und deren Anwendung berücksichtigen. Die haut.de-INCI-Datenbank greift die Bewertungen des BfR zu kosmetischen Inhaltsstoffen und deren Sicherheit regelmäßig auf, um Verbraucher bei der notwendigen Unterscheidung zwischen gefühlten und tatsächlichen Risiken zu unterstützen.
Quelle: BfR; Presseinformation, Mai 2018,