Wissenswertes zu Körperpflege und Kosmetik

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Archiv | Serviceinformationen für Verbraucher – INCI

Serviceinformationen für Verbraucher – INCI

2. Mai 2013 | Deklaration von Inhaltsstoffen, Kosmetik-Sicherheit, Kosmetik-Verordnung

Seit Ende 1997 werden die Inhaltsstoffe kosmetischer Produkte in allen Ländern der Europäischen Union einheitlich gekennzeichnet. Grundlage bildet die so genannte „INCI-Nomenklatur“ (International Nomenclature Cosmetic Ingredients). Inzwischen hat sich diese Kennzeichnung auch weltweit etabliert. Neben den USA ist sie auch in vielen Ländern Asiens, Südamerikas, Afrikas und in Australien gesetzlich verankert. Die INCI-Kennzeichnung informiert im Detail über die Bestandteile kosmetischer Mittel und schafft damit ein hohes Maß an Klarheit und Transparenz.

Die Kennzeichnung auf der Verpackung gilt für alle bei der Herstellung verwendeten und im Fertigprodukt vorhandenen Bestandteile. Die Auflistung beginnt mit dem Hinweis „Ingredients“. Die Bestandteile werden mit ihren INCI-Bezeichnungen angegeben und zwar in absteigender Reihenfolge der Konzentration, d. h. der Menge, in der sie eingearbeitet sind – also der Inhaltsstoff mit dem größten Anteil am Anfang und danach alle anderen. Rohstoffe, die weniger als 1 Prozent der Gesamtbestandteile ausmachen, erscheinen am Ende in ungeordneter Reihenfolge.

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