UV-Strahlen der Sonne können die Haut schädigen. Sichtbar und auch spürbar wird diese Strahlenwirkung nach einem zu intensiven Aufenthalt in der Sonne: Hautrötungen oder Sonnenbrand können das Ergebnis sein. UV-Strahlen können aber auch zu frühzeitiger Hautalterung und Hautkrebs führen.
Der behutsame Umgang mit der Sonne ist also ratsam. Denn UV-Strahlung kann die Haut bereits schädigen, noch ehe es zum Sonnenbrand kommt. Deshalb ist es wichtig, sich ausreichend zu schützen, zum Beispiel durch Sonnenschutzmittel mit hohem Lichtschutzfaktor und zusätzlich durch Kleidung, Kopfbedeckung und Sonnenbrille.
Dabei stellt sich oft die Frage: Kann das Sonnenschutzmittel aus dem letzten Jahr noch verwendet werden?
In der Regel sind Sonnenschutzpräparate mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum (Sanduhr-Symbol) oder aber mit einer „Verbrauchsfrist“ gekennzeichnet. Oft ist das Symbol eines offenen Cremetiegels mit Angabe der Haltbarkeit nach dem Öffnen in Monaten (z. B. „24 M“) zu finden. Bis zum angegebenen Datum bzw. innerhalb des angegebenen Zeitraums nach dem Öffnen kann das Produkt bedenkenlos verwendet werden. Die angegebene Schutzleistung, also der Lichtschutzfaktor, bleibt in jedem Fall erhalten.
Kleine Reste von Sonnenschutzmitteln aus vom Vorjahr, vor allem wenn sie hinsichtlich Konsistenz und Geruch nicht den gewohnten Produkteigenschaften entsprechen, sollten besser entsorgt und gegen „frische“ Sonnenschutzpräparate ausgetauscht werden.
Wenn eine „Aufbrauchfrist nach dem Öffnen“ angegeben ist, so ist es in der Regel unerheblich, wie lange sich das Produkt zum Kaufzeitpunkt bereits im Handel befand. So lange die Produkte nicht geöffnet werden, bleiben sie über Jahre hinweg praktisch unverändert.